Den richtigen Notar in Berlin finden
Für viele Menschen stellt sich bei wichtigen Rechtsgeschäften die Frage: „Brauche ich juristische Unterstützung durch einen Anwalt, einen Notar oder beides?“
Beide Berufsgruppen sind Juristinnen und Juristen, doch ihre Aufgaben unterscheiden sich deutlich.
Rechtsanwälte vertreten die Interessen ihrer Klientinnen und Klienten, während Notare ein öffentliches Amt ausüben und neutral agieren müssen.
Wer rechtssicher handeln und unnötige Kosten vermeiden möchte, sollte die Unterschiede kennen und sich frühzeitig informieren, wenn er einen Notar in Berlin finden möchte.
In diesem Beitrag zeigen wir, wer welche Aufgaben für Sie übernimmt und wann sie wen brauchen.
Der Notar – hoheitliche Aufgaben und Neutralität
Unabhängiger Amtsträger
Die Amtsträger des Notariats werden vom Staat bestellt und üben eine hoheitliche Amtstätigkeit aus. Sie fungieren als neutrale Betreuer aller Beteiligten und vertreten keine Partei.
Anders als Anwälte sind sie nicht Vertreter einer bestimmten Seite, sondern unparteiische Berater, die allen Beteiligten helfen, einen fairen Interessenausgleich zu finden.
Diese sog. Amtspersonen sind allein dem Gesetz verpflichtet und unterliegen keiner Weisung; ihrer Neutralität verpflichtet, handeln sie unabhängig von Vertragsparteien.
Aufgaben des Notars
Die Hauptaufgabe des Notars besteht darin, Rechtsgeschäfte zu beurkunden und zu beglaubigen.
Dabei erforscht er den Sachverhalt, belehrt die Beteiligten über die Tragweite des Geschäfts und fertigt eine öffentliche Urkunde an.
Diese notarielle Tätigkeit umfasst eine neutrale Beratung und Betreuung aller Beteiligten.
Öffentliche Urkunden haben hohe Beweiskraft und zeigen allen Beteiligten die Folgen einer Vereinbarung.
Der Gesetzgeber schreibt die Mitwirkung eines Notars bei bestimmten Rechtsgeschäften vor, die weitreichende persönliche oder wirtschaftliche Folgen haben.
Typische Fälle, in denen die Mitwirkung eines Notars gesetzlich vorgeschrieben ist, sind:
- Immobilienrecht: Kaufverträge über Grundstücke, Schenkungen von Immobilien und Grundbucheinträge.
- Handels‑ und Gesellschaftsrecht: Gründung und Veränderung bestimmter Gesellschaften (z.B. GmbH) und Anmeldungen zum Handelsregister.
- Erbrecht: Erbverträge, Testamente, Erbscheinsanträge, Erbausschlagungen und Erstellung von Nachlassverzeichnissen.
- Familienrecht: Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen und Übergabeverträge.
Bei Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen ist die öffentliche Form zwar nicht zwingend, aber oft ratsam, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Denn so lassen sich meist Beweisfragen meist leicht klären.
Es bietet sich an, diese Dokumente gemeinsam mit Testamenten und Erbverträgen zu gestalten und so einen kompletten „Notfall-Koffer“ vorzubereiten.
Beurkundung und Beglaubigung – Unterschiede verstehen
Bei der Beglaubigung bestätigt der Notar nur die Echtheit einer Abschrift oder Kopie eines Dokuments oder der Unterschrift; er prüft den Inhalt des Dokuments grundsätzlich nicht im Detail.
Die Beurkundung geht darüber hinaus: Hier klärt der Notar den Sachverhalt, belehrt über die Rechtsfolgen, liest den gesamten Text vor und protokolliert die Erklärungen.
Erst nach dieser umfassenden Belehrung unterzeichnen die Beteiligten.
Diese Gegenüberstellung von Beurkundung und Beglaubigung macht deutlich, warum bestimmte Rechtsgeschäfte öffentlich beurkundet werden müssen.
Für komplizierte Kaufverträge, Immobilienübertragungen oder die Gründung von Gesellschaften ist diese Form die gesetzlich vorgeschrieben Form.
Notarkosten und Anwaltsnotariat
Die Gebühren für die Amtstätigkeiten eines Notars sind bundesweit durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und hängen vom Gegenstandswert ab. Die Notarkosten sind bei jedem Notar glich hoch.
In Berlin gibt es das Anwaltsnotariat: Erfahrene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können zusätzlich auch das Notaramt ausüben.
Wichtig: Beides gleichzeitig ist nicht möglich. Ein Notar darf im selben Fall nicht gleichzeitig anwaltlich beraten. Dies würde die Unabhängigkeit gefährden und ist nicht gestattet.
Immobilienrecht und Gesellschaftsrecht – notariell abgesichert
Viele Menschen denken bei einem Notar zunächst an Grundstücke und Wohnungen.
Tatsächlich gehört das Immobilienrecht zu den wichtigsten Aufgaben einer notariellen Tätigkeit und die Beratung im Bereich des Immobilienrechts ist hier besonders notwendig.
Beim Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung, z.B. einem Haus in Charlottenburg oder Wilmersdorf oder bei der Übertragung von Vermögenswerten im Rahmen der Unternehmensnachfolge begleitet der Notar die Erstellung der öffentlichen Urkunde und kümmert sich um die Eintragung im Grundbuch.
Gerade bei komplexeren Immobilienkäufen oder einem Bauträgervertrag ist der Notar unerlässlich, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen.
Auch in vielen Bereichen des Gesellschaftsrechts ist die Mitwirkung von Notaren, wie bei der Gründung von Gesellschaften, bei Verkauf- und Batretung oder der Aufnahme von Investoren, bei Veränderungen im Handelsregister und bei Verträgen zur Unternehmensnachfolge, gesetzlich vorgeschrieben.
Unsere Kanzlei steht Ihnen auch bei komplizierten Vertragsgestaltungen und anwaltlichen Fragestellungen beratend zur Seite.
Termine sind in der Regel kurzfristig möglich.
Familienrecht und Erbrecht – Aufgaben des Notars und Rechtsberatung
Notare sind auch im Familienrecht und Erbrecht tätig.
Im Familienrecht begleiten die Amtspersonen Eheverträge, Scheidungsvereinbarungen und Übergaben von Vermögen innerhalb der Familie.
Bei einer Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung beraten sie zu Form und Inhalt und erstellen die Urkunde.
Im Erbrecht berät der Notar über die gesetzliche Erbfolge und die Gestaltungsmöglichkeiten. Hierzu gerhören vor allem die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen sowie die optionale Ausnutzung steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten.
Notare unterstützen Sie dabei, Vermögen zu vererben oder Schenkungen rechtssicher zu regeln und dabei steuerlich sinnvolle Wege zu wählen.
Notarkosten und Notar in Ihrer Nähe finden
In unserem Notariat in Berlin Charlottenburg erhalten Sie eine persönliche Beratung und können sich sicher sein, dass alle Amtstätigkeiten korrekt ausgeführt werden.
Die Notarkosten sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach dem Gegenstandswert; das Gerichts- und Notarkostengesetz sorgt bundesweit für gleiche Gebühren.
Dank dieses Systems kostet ein Kaufvertrag über ein Grundstück in Berlin genauso viel wie in anderen Städten.
Darüber hinaus unterstützen wir Sie beim Entwerfen von Vollmachten, bei der Beantragung von Erbscheinen und bei Eintragungen im Handels‑ oder Vereinsregister.
Die Abwicklung mit Behörden und Registern übernehmen wir für Sie, damit Sie schnell und rechtssicher an Ihr Ziel kommen.
Der Rechtsanwalt – anwaltliche Vertretung und parteilicher Interessenvertreter
Unabhängigkeit, Verschwiegenheit und Loyalität
Anwältinnen und Anwälte sind ebenfalls unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten.
Die Bundesrechtsanwaltsordnung beschreibt sie als „berufene unabhängige Berater und Vertreter“. Sie sind unabhängigvon staatlicher Weisung, zur Verschwiegenheit verpflichtet und vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Klientinnen und Klienten.
Wesentliche Kernqualitäten einer Anwältin oder eines Anwalts sind:
- Unabhängigkeit: Frei von Weisungen des Staates oder Dritter.
- Verschwiegenheit: Strenge Schweigepflicht über alle Informationen, die sie vom Mandanten erfahren.
- Kompetenz: Umfangreiche Ausbildung (Erstes und Zweites Staatsexamen) und Pflicht zur kontinuierlichen Fortbildung.
- Loyalität: Vertretung des Mandanten ohne Interessenkonflikt; Aufträge, die zu Interessenkollisionen führen, müssen abgelehnt werden.
Aufgaben des Rechtsanwalts
Ein Anwalt
- berät Klientinnen und Klienten in allen Rechtsangelegenheiten und entwickelt Strategien zur Rechtsdurchsetzung;
- prüft und verhandelt Verträge, um böse Überraschungen zu vermeiden;
- vertritt Klientinnen und Klienten vor Gerichten und Behörden und sorgt für „Waffengleichheit“ im Verfahren;
- hilft, Streit zu vermeiden: Durch frühe Beratung lassen sich kostspielige Prozesse oft verhindern;
- ist befugt, Klientinnen und Klienten auch in Steuerfragen zu beraten und auf steueroptimale Gestaltungen hinzuarbeiten.
Notar oder Anwalt? – Entscheidungshilfe
Wann brauchen Sie wen? Nachfolgend eine komprimierte Übersicht über die beiden Berufsbilder:
| Berufsprofil | Kernaufgaben | Eigenschaften |
| Notar | Beurkundung und Beglaubigung von Rechtsgeschäften (Immobilienkäufe, Gesellschaftsgründungen, Erb‑ und Eheverträge), Erforschung des Willens der Beteiligten und Belehrung über die Rechtsfolgen, neutraler Mittler für einen fairen Interessenausgleich | Unparteiisch, als Träger eines öffentlichen Amtes nur dem Gesetz verpflichtet, Urkunden haben hohe Beweiskraft, Gebühren gesetzlich geregelt |
| Rechtsanwalt | Rechtsberatung, Vertragsprüfung und ‑verhandlung, Vertretung in Gerichts‑ und Verwaltungsverfahren,Streitvermeidung durch außergerichtliche Lösungen,Steuerliche Beratung und Gestaltung | Parteivertreter, ausschließlich dem Mandanten verpflichtet, zur Verschwiegenheit verpflichtet, Unabhängig vom Staat, Honorar frei vereinbar, meist nach Zeitaufwand oder gesetzlichem Tarif |
Wann Sie wen benötigen
- Notar: Gesetzliche Pflicht zur Beurkundung: Bei Grundstückskaufverträgen, Eheverträgen, Erbverträgen, Gesellschaftsgründungen, Handelsregister‑Anmeldungen und grundbuchrelevanten Erklärungen ist ein Termin bei einer Urkundsperson gesetzlich vorgeschrieben. Ohne öffentliche Urkunde ist das Rechtsgeschäft nicht wirksam.
- Empfehlung für einen Notar trotz fehlender Pflicht: Für Testamente und Vorsorgevollmachten ist die öffentliche Form nicht zwingend, aber sie schafft Rechtssicherheit und erleichtert später die Nachlassabwicklung.
- Rechtsberatung und Verhandlungen: Möchten Sie die Gestaltung einer Vereinbarung optimieren, Risiken prüfen oder Ihre Interessen in einer Verhandlung durchsetzen lassen, ist anwaltliche Hilfe die richtige Adresse. Komplexe Gestaltungen können eine Kombination aus anwaltlicher Beratung und anschließender amtlicher Protokollierung erfordern.
- Gerichtliche Vertretung: Bei Streitigkeiten vor Gericht dürfen nur Anwältinnen und Anwälte auftreten.
- Anwaltsnotariat in Berlin: In Berlin gibt es viele Anwaltsnotare, also Anwältinnen und Anwälte mit zusätzlichem Notaramt. So können Sie in einer Kanzlei sowohl anwaltliche Beratung als auch eine öffentliche Urkunde erhalten.
Fazit – Notartermin oder Rechtsanwalt
Ein Notar sorgt für Neutralität und Rechtssicherheit bei Rechtsgeschäften mit weitreichenden Folgen.
Ein Anwalt dagegen vertritt Ihre Interessen, verhandelt für Sie und begleitet Sie vor Gericht.
Als Kanzlei mit integriertem Notariat in Berlin bieten wir Ihnen beide Leistungen unter einem Dach.
Unsere Aufgabe ist es, Sie mit Kompetenz, Erfahrung und Unparteilichkeit zu unterstützen – sei es bei der Gestaltung einer Unternehmensgründung, dem Erwerb eines Grundstücks, der Regelung des Nachlasses oder bei der außergerichtlichen Streitbeilegung.
Wir möchten, dass Sie sich nach der Lektüre dieses Beitrags sicher fühlen und wissen, wann Sie die Unterstützung einer Urkundsperson oder eines Anwalts benötigen, um Ihre rechtlichen Angelegenheiten vertrauensvoll zu regeln.
Sind noch Fragen offen, melden Sie sich gern direkt bei uns zu einer Beratung (Link).
Unsere Erfahrung zeigt: Bei komplexen Fragen des Immobilienrechts oder Erbrechts ist Beratung unerlässlich.
Lassen Sie sich daher frühzeitig beraten, um Gestaltungsspielräume optimal zu nutzen und eine sachgerechte, rechtssichere Lösung zu finden.
Als Rechtsanwalt und Notar in Berlin begleiten wir jede Vertragspartei individuell.
Ob Sie einen Notar für die Erstellung der öffentlichen Urkunde über einen Kaufvertrag oder eine kompetente anwaltliche Vertretung in komplizierten Rechtsgebieten benötigen – bei uns erhalten Sie eine individuelle Gestaltung und rechtliche Fragen werden umfassend geklärt.
Eine individuelle Beratung sorgt für Rechtssicherheit, um den für Sie richtigen Weg zu finden.


