GmbH gründen: So unterstützt Sie ein Notar bei der Gründung ihrer GmbH

Inhaltsverzeichnis

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zählt zu den beliebtesten Rechtsformen für Unternehmen in Deutschland.

Sie bietet den Vorteil der Haftungsbegrenzung: Gesellschafter haften in der Regel nur mit dem Gesellschaftsvermögen, nicht mit ihrem Privatvermögen.

Dieses hohe Maß an Sicherheit macht die GmbH sowohl für Gründer als auch für Geschäftspartner attraktiv.

Bevor Sie eine GmbH gründen, sollten Sie jedoch einige wichtige Punkte beachten.

Vor- und Nachteile der GmbH

Die Gründung einer GmbH bringt einige Vorteile mit sich. Neben der beschränkten Haftung genießt diese Rechtsform ein hohes Ansehen und erleichtert die Aufnahme von Kapital, etwa durch die Aufnahme weiterer Gesellschafter.

Sie eignet sich besonders für Unternehmen, die über Jahre hinweg wachsen und dabei rechtssicher handeln wollen.

Allerdings gibt es auch Nachteile: Die GmbH erfordert ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro, wobei zur Eintragung in das Handelsregister mindestens 12.500 Euro eingezahlt werden müssen.

Hinzu kommen strengere Buchführungs- und Publizitätspflichten sowie höhere Gründungskosten als bei Personengesellschaften.

Vorbereitung der GmbH-Gründung

  1. Unternehmensgegenstand und Firmierung: Legen Sie fest, was Ihre Gesellschaft tun soll und unter welchem Namen sie im Handelsregister erscheinen wird. Der Firmenname muss sich von bestehenden Unternehmen unterscheiden und den Zusatz „GmbH“ tragen.
  2. Gesellschafter und Geschäftsführung: Bestimmen Sie, wer Gesellschafter und wer Geschäftsführer werden soll. Eine GmbH kann von einer Person gegründet werden oder von mehreren – die späteren Stimmrechte und Gewinnbeteiligungen richten sich nach den Gesellschaftsanteilen.
  3. Stammkapital: Entscheiden Sie, ob das Stammkapital bar oder in Form von Sacheinlagen erbracht wird. Bei mehreren Gesellschaftern können die Geschäftsanteile unterschiedlich aufgeteilt werden.

Der Notartermin: notarielle Beurkundung

Die GmbH-Gründung ist ohne notarielle Beurkundung nicht möglich.

Beim Notartermin wird der Gesellschaftsvertrag verlesen, erläutert und von allen Gesellschaftern unterschrieben. Anschließend erstellt der Notar eine Gesellschafterliste und kümmert sich um die Anmeldung zum Handelsregister.

Alle Geschäftsführer müssen persönlich erscheinen. Wenn ein Gesellschafter nicht teilnehmen kann, muss er sich durch eine notariell beglaubigte Vollmacht vertreten lassen.

Bringen Sie zum Termin einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und – falls nötig – erforderliche Genehmigungen oder Registerauszüge mit.

GmbH in Gründung: Haftung und Pflichten

Nach der Unterzeichnung spricht man zunächst von einer „GmbH in Gründung“.

In dieser Phase können Sie schon Geschäfte tätigen, aber die Haftungsbeschränkung gilt noch nicht vollständig. Die Gesellschafter haften persönlich bis zur Eintragung ins Handelsregister.

In dieser Zeit empfiehlt es sich, keine großen Verpflichtungen einzugehen.

Nach der Beurkundung: Kapital einzahlen und Handelsregistereintrag

Für die Eintragung ins Handelsregister benötigen Sie ein Geschäftskonto, auf das das Stammkapital eingezahlt wird.

Die Bank bestätigt die Einzahlung, und der Notar meldet die Gesellschaft beim zuständigen Amtsgericht an.

Erst mit dem Registereintrag wird aus der Vor-GmbH eine vollwertige GmbH.

Kurz danach müssen Sie die GmbH beim Finanzamt anmelden, eine Steuernummer beantragen und eventuell eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erhalten.

Außerdem sind Anmeldungen beim Gewerbeamt, der Berufsgenossenschaft und der Industrie- und Handelskammer (IHK) erforderlich.

Kosten und laufende Pflichten nach Gründung einer GmbH

Die Gründungskosten einer GmbH bestehen aus den Notar- und Gerichtskosten, den Eintragungsgebühren des Handelsregisters und Beiträgen zur IHK.

Dazu kommen laufende Kosten für Buchführung, Bilanzen und Veröffentlichungen.

Wer eine Unternehmergesellschaft (UG) gründet, kann sich mit geringerem Kapital behelfen, muss aber Rücklagen bilden, um später in eine klassische GmbH umwandeln zu können.

Digitalisierung und Online-Gründung

Seit einigen Jahren können einfache GmbH-Gründungen online durchgeführt werden. Dazu sind eine Online-Ausweisfunktion (eID), ein NFC-fähiges Smartphone und die Notar-App notwendig.

Der Notar leitet die Video-Sitzung, verliest die Dokumente und sammelt die elektronischen Signaturen.

Dies ist besonders praktisch, wenn Gesellschafter räumlich getrennt sind.

Häufige Fragen zur GmbH-Gründung

Kann man alleine gründen? Ja, eine Person reicht aus, um eine GmbH zu gründen. Der Ablauf bleibt derselbe: Gesellschaftsvertrag, notarielle Beurkundung, Einzahlung des Stammkapitals und Eintrag ins Handelsregister.

Was ist der Unterschied zwischen UG und GmbH? Die UG ist eine Sonderform der GmbH mit geringerem Startkapital. Sie eignet sich als Mini-GmbH für Gründer, die später in eine vollwertige GmbH umwandeln möchten.

Kann man eine GmbH kaufen? Es ist möglich, eine bestehende GmbH zu erwerben. Dies erspart den Gründungsprozess, bringt aber möglicherweise nicht bekannte Verbindlichkeiten mit sich.

GmbH gründen – Zusammenfassung

Eine GmbH zu gründen erfordert sorgfältige Vorbereitung, klare Verträge und die Mitarbeit eines Notars.

Trotz der höheren Anforderungen und Kosten ist diese Rechtsform für viele Unternehmen ideal, weil sie Sicherheit und Professionalität ausstrahlt.

Mit einem gut durchdachten Gesellschaftsvertrag, ausreichend Stammkapital und einer sauberen Eintragung ins Handelsregister schaffen Sie eine solide Basis für nachhaltiges Wachstum.

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